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Geistheilung / spirituelle Unterweisung

 

 

Wenn Du geistheilerische Unterstützung und/oder spirituelle Unterweisung durch Andwo erhalten möchtest, befolge bitte genauestens folgende vier Punkte:

 

  1. Lies http://www.neue-medizin.de/.
  2. Meditiere täglich wie bei Fernheilung beschrieben.
  3. Führe ein Traumtagebuch. Entdecke die durch Runen gegebenen Anweisungen / Hinweise. Befolge sie.
  4. Wenn Du eine Frage hast, ordne diese 1-3 Runen zu. Schaue dann, was diese in Bezug auf die Frage besagen. Handle entsprechend. Ergänzender Kommentar: a) Probleme sind wie Fragen zu behandeln b) nicht zu wissen, was man tun soll, ist ein Problem.

Nur wenn Du obige vier Anweisungen intelligent befolgst, bekommst Du Unterstützung durch Andwo. Heilarbeit ist "Teamwork". Nur wenn Du Deinen Teil machst, kann durch Andwo auch etwas für Dich gemacht werden! 

 

Oder, um obigen Absatz zum besseren Verständnis mit einer Analogie zu verdeutlichen: auch der beste Koch der Welt kann nicht für Dich satt werden. Essen muss jeder selbst. In diesem Sinne solltest Du auch Andwos kostenlose Unterstützung verstehen.

 

Möchtest Du zuvor mehr über Andwo erfahren, klicke auf folgenden Link: Andwo

 

Unabhängige, vom Dachverband Geistiges Heilen (DGH) erstellte Kriterien zur Erleichterung der Suche nach / Auswahl von Geistheilern, findest Du unter Patienteninformation.

 


 

Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht: Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikererlaubnis möglich. "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. Du kannst das Urteil hier auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichtes nachlesen.

 

Tausend Dank an "unsere" Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau das ihr diesen Sieg möglich gemacht habt.

 

 

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